Steuerbare Verbrauchseinrichtungen und Netzanschlüsse
Im Rahmen der Energiewende wird erwartet, dass die Anzahl an Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, Wärmepumpen sowie PV-Anlagen und Batteriespeichersystemen deutlich steigt. Diese Technologien stellen eine größere Belastung für das Stromnetz dar als herkömmliche Verbraucher, und die gleichzeitige Nachfrage wird voraussichtlich zunehmen. Um die Netzstabilität auch bei wachsendem Bedarf zu gewährleisten und den Betrieb dieser Geräte mit minimalen steuernden Eingriffen zu ermöglichen, wurde eine neue Regelung gemäß §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) eingeführt, die seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist.
Die Regelung ermöglicht es, Netzanschlüsse für solche Verbrauchseinrichtungen zu vereinfachen und zu beschleunigen, ohne dass deren Genehmigung verweigert wird. Nutzer profitieren zudem von reduzierten Netzentgelten.
Ab einer Leistung von 4,2 kW müssen Betreiber von Anlagen, die steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Ladeeinrichtungen, Wärmepumpen oder PV-Anlagen mit Batteriespeicher betreiben, einer netzorientierten Steuerung zustimmen. Diese Regelung tritt in Kraft, wenn die Netzbelastung hoch ist, um eine gleichmäßige Verteilung der Last und somit die Netzstabilität sicherzustellen.
Quelle: Hager